Rezepte/Verordnungen nur mit Versichertennachweis

Weiterhin werden wir Sie jederzeit mit den Rezepten der benötigten Medikamente und Verordnungen für Physio- bzw. Ergotherapie versorgen.

 

Für jedes neu begonnene Quartal benötigen wir ab sofort immer Ihren Versichertennachweis, auch wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt bereits einen Arzttermin in unserer Praxis haben.

 

Patienten, die nicht in unserem Einzugsgebiet leben und somit Ihre Versichertenkarte nicht einlesen lassen können, haben folgende Möglichkeiten, Ihren Versichertennachweis zu erbringen:

1. Sie kontaktieren Ihre Krankenkasse und lassen uns eine Ersatzbescheinigung zukommen.

2. Sie wenden sich an den Hausarzt und lassen uns einen Überweisungsschein zukommen.

 

Für Ihr Verständnis vielen Dank

 

Ihr Praxis-Team

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